Winterdienst

Winterdienst-was ist das eigentlich?

Zur kalten Jahreszeit ist es Ihre Pflicht als Grundstückseigentümer das gefahrenlose Begehen des Gehweges durch das Beseitigen von Eis und Schnee zu garantieren und damit Unfälle zu verhinden. Die Pflicht des Winterdienst wird meistens auf den Mieter von Wohnungen oder Häuser übertragen. Jedes Jahr aufs neue stellt sich dann die Frage, zu welcher Uhrzeit der Schnee geräumt und gestreut werden muss.

Diese manchmal lästige Winterdienst- Pflicht erledige ich gerne für Sie.
Dies ist besonders praktisch, wenn Sie anders keine Möglichkeit haben die Flächen zu räumen.